Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB-Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Bayernglanz Facility Management

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen der Bayernglanz Facility Management, Bahnhofstrasse 79, 90402 Nürnberg, (nachfolgend “Bayernglanz Facility Management” oder “wir”) und dem Kunden (nachfolgend “Kunde” oder “Sie”) abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn sie von Bayernglanz Facility Management ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung von Fassadenreinigungs- und Facility Management-Dienstleistungen. Dies umfasst unter anderem die Reinigung von Fassaden, Glasflächen, Fenstern und weiteren Außenflächen von Gebäuden sowie eventuell dazugehörige Dienstleistungen wie Graffiti-Entfernung, Algen- und Moosbekämpfung und sonstige Reinigungsmaßnahmen.

3. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots von Bayernglanz Facility Management oder durch die Bestätigung einer Bestellung des Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) zustande. Angebote von Bayernglanz Facility Management sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

4. Leistungsbeschreibung

Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus dem jeweils geltenden Angebot oder der Auftragsbestätigung. Sollten während der Ausführung der Arbeiten zusätzliche Leistungen erforderlich werden, die nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten sind, wird Bayernglanz Facility Management den Kunden rechtzeitig darauf hinweisen und einen neuen Kostenvoranschlag unterbreiten.

5. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Preis für die Dienstleistungen wird im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt. Zahlungen sind nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug behält sich Bayernglanz Facility Management das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Zugang zu den zu reinigenden Fassaden und Flächen jederzeit gewährleistet ist. Dazu gehört auch, dass etwaige Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Absperrungen oder Hinweisschilder) getroffen werden, um eine ungestörte und sichere Arbeit zu ermöglichen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Hindernisse oder Gefahrenquellen die Reinigungstätigkeit beeinträchtigen.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Zugang zu den zu reinigenden Fassaden und Flächen jederzeit gewährleistet ist. Dazu gehört auch, dass etwaige Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Absperrungen oder Hinweisschilder) getroffen werden, um eine ungestörte und sichere Arbeit zu ermöglichen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Hindernisse oder Gefahrenquellen die Reinigungstätigkeit beeinträchtigen.

7. Leistungszeitraum und Verzögerungen

Die vereinbarten Ausführungsfristen gelten nach besten Kräften, jedoch ohne Garantie. Höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Bayernglanz Facility Management liegen z.B. extreme Wetterbedingungen vor, berechtigen Bayernglanz Facility Management, den Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt zu erfüllen oder eine Verschiebung des Leistungszeitpunkts vorzunehmen.

8. Widerrufsrecht

Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform per E-Mail an Bayernglanz Facility Management zu richten.

9. Haftung

Bayernglanz Facility Management haftet im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet Bayernglanz Facility Management nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10. Mängelrüge und Gewährleistung

Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachte Leistung nach Abschluss der Arbeiten umgehend zu überprüfen. Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der Arbeiten schriftlich an Bayernglanz Facility Management zu melden. Bei berechtigten Mängeln erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach Wahl von Bayernglanz Facility Management. Eine Haftung für Mängel besteht nicht, wenn der Kunde die Arbeiten nicht rechtzeitig gerügt hat oder die Mängel durch unsachgemäße Behandlung nach der Übergabe entstanden sind.

11. Datenschutz

Bayernglanz Facility Management verpflichtet sich, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu behandeln. Weitere Informationen zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung auf unserer Website entnommen werden.

12. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Leistung und alle damit verbundenen Materialien Eigentum von Bayernglanz Facility Management.

13. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Gültigkeit unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bahnhofstrasse 79, 90402 Nürnberg.